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VDV begrüßt Förderung für den Einzelwagenverkehr im Bundeshaushalt 2024

Bund hält Kurs bei der für den Schienengüterverkehr wichtigen Finanzierung des Einzelwagenverkehrs: 300 Millionen Euro ab 2024

Trotz der fehlenden 60 Milliarden, die der Bund nicht wie geplant aus dem Klima- und Transformationsfonds für Projekte zum Klimaschutz zur Verfügung stellen kann, ist in der Haushaltsbereinigungssitzung gestern vorläufig ein neues Förderprogramm für den Einzelwagenverkehr beschlossen worden: Ab nächstem Jahr stehen den Unternehmen des Schienengüterverkehrs demnach  299 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um den Einzelwagenverkehr in Deutschland auszubauen und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Noch stehen die abschließenden Beratungen und finalen Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2024 aus. Der VDV sieht im gestrigen Beschluss allerdings einen wichtigen Schritt zur Verlagerung von mehr Gütern auf die Schiene. Auch den insgesamt deutlich erhöhten Mittelansatz für die Eisenbahn im Bundeshaushalt 2024 sieht der Branchenverband positiv.

VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Der gestrige Beschluss zeigt, dass der Bund bei der Einzelwagenförderung Kurs halten will. Das ist ein wichtiges Signal für die Branche, auch wenn die finalen Beschlüsse zum Bundeshaushalt 2024 noch ausstehen. Wenn diese Mittel so kommen, dann ist die Branche am Zug, damit den Einzelwagenverkehr in Deutschland deutlich auszubauen. Dabei ist vollkommen klar, dass die gesamten Fördergelder diskriminierungsfrei allen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen. Denn nur gemeinsam können die Unternehmen des Schienengüterverkehrs diese Förderung sinnvoll im Sinne ihrer Kunden einsetzen und damit den Einzelwagenverkehr wettbewerbsfähiger machen. Doch wir begrüßen nicht nur diesen Beschluss für den Bundeshaushalt 2024, sondern sehen insgesamt für die Eisenbahnen eine positive Entwicklung im Haushalt des Bundesverkehrsministers. Das ist in finanziell sehr herausfordernden Zeiten keine Selbstverständlichkeit! Wir gehen davon aus, dass dies auch im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen so Bestand haben wird.“

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