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Westmünsterlandbahn GmbH äußert erhebliche Zweifel an den Ergebnissen der vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) vorgelegten überarbeiteten Machbarkeitsstudie 2024.

Fragen und Kritik: zweifelhafte Ergebnisse der überarbeiteten Machbarkeitsstudie 2024. Hinweis: Quelle: KI-generiertes Bild!

Das Bocholter Borkener Volksblatt (BBV) berichtet am 27.07.25 in der Online- und am 29.07.2025 in der Print-Ausgabe.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte des Artikels in der Zusammenfassung. 
Weiter unten die Original-Pressemitteilung der Westmünsterlandbahn GmbH zu diesem Thema.

  • Zweifel an Machbarkeitsstudie: Die WMB zweifelt die im Dezember 2024 vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Wiederinbetriebnahme der Strecke Bocholt – Borken – Coesfeld (Münster) an, da der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) für die Abschnitte durch Rhede und Bocholt deutlich unter dem erforderlichen Schwellenwert von 1,0 lag (teilweise nur 0,2). Dies würde eine wirtschaftliche Förderfähigkeit der Reaktivierung ausschließen. Lediglich der Abschnitt Borken-Coesfeld schnitt mit einem NKI von 1,6 positiv ab.
  • Kritik an „kommunalen Wunschlösungen“: Die WMB wirft dem NWL vor, in der Studie „kommunale Wunschlösungen“ wie aufwendige Troglagen (tiefergelegte Gleisführungen) und Kreuzungsbauten ungeprüft übernommen zu haben. Die WMB bezeichnet dies als „Kostenfalle Troglagen“ und hält die Auslegung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes bezüglich höhenfreier Kreuzungen für „juristisch nicht haltbar“, besonders bei stillgelegten, aber nie formal entwidmeten Streckenabschnitten wie zwischen Bocholt und Rhede.
  • Überprüfung der Studie beauftragt: Die WMB hat die Karlsruher Firma TransportTechnologie-Consult (TTK) beauftragt, die Ergebnisse der NWL-Studie kritisch zu überprüfen. Eine erste Vor-Ort-Begehung fand bereits ohne Beteiligung des NWL statt. Der NWL war zwar eingeladen, reagierte allerdings nicht auf das Angebot.
  • Politische Unterstützung: Grüne Politiker im Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) äußerten ebenfalls Zweifel an der Transparenz der NWL-Studie. Der NWL gab in Antwortschreiben an, die „Wunschlösungen“ der Kommunen „1:1 übernommen“ zu haben, obwohl diese über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgingen.
  • Problematisches Vorgehen: Die WMB stuft dieses Vorgehen als problematisch ein, da „Wünsch-dir-was aus den Rathäusern“ nicht Maßstab für öffentlich finanzierte Infrastrukturmaßnahmen sein dürfe.

Hier geht es zum Download der NWL-Präsentation.

Fragen und Kritik: zweifelhafte Ergebnisse der überarbeiteten Machbarkeitsstudie 2024. Hinweis: Quelle: KI-generieters Bild!

Nachfolgend die Original-Pressemitteilung der Westmünsterlandbahn GmbH im kompletten Wortlaut:

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